Anwaltsgebührenverordnung
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In der Schweiz werden die Anwaltskosten (in der Regel Tarife genannt) durch die Kantone gesetzlich geregelt, womit in jedem Kanton andere Ansätze gelten. Innerhalb der vorgegebenen Preisspanne sind die Anwälte in der Gestaltung ihrer Honorare frei.
In der Regel wird unterschieden zwischen Tarifen nach Aufwand und nach Streitwert, wobei bei letzterem Zuschläge für besondere Arbeiten erhoben werden können. Eine Vergütung nach Aufwand ist üblich im Strafrecht, im Armenrecht und bei unbestimmbarem Streitwert; eine Vergütung nach Streitwert im Zivilrecht bei bestimmtem oder bestimmbarem Streitwert.
Verordnung über die Anwaltsgebühren (PDF/42KB)